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FAQ

Zoll, Verpackung, Waren, Versicherung, Lieferzeiten: die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Zoll und Dokumente

Zollformalitäten

Der Versand von Waren ins Ausland unterliegt strikten Regeln und es kann sein, dass für die Zollabfertigung spezifische Unterlagen nötig sind.

Allen Warensendungen muss zur Zollanmeldung eine in englischer Sprache oder in der Sprache des Ziellandes verfasste Rechnung beigelegt werden.

  1. Eine Handelsrechnung, falls Ihre Waren zum Verkauf bestimmt sind
  2. Eine Proformarechnung, falls Ihre Waren nicht zum Verkauf bestimmt sind

Die Erstellung einer Proformarechnung ist immer zu begründen. Die Art der Sendung ist schriftlich anzugeben, zum Beispiel: persönliches Geschenk, Versand einer Probe/eines Warenmusters, Reparatur, Weiterverarbeitung, kostenlose Nachlieferung, Ausstellungen, Messen usw.

Auf Wunsch erstellt Shipper Ihre Zollrechnungen.

Was muss ich meiner Sendung für eine vorschriftsgemässe Ausfuhr beilegen?
  1. 3 Zollrechnungen im Original in einer transparenten, auf die Verpackung geklebten Dokumententasche beilegen

Beim Versand von Dokumenten kleben Sie nur die Etikette des Transporteurs, die Sie nach der Bezahlung ausdrucken, auf die Verpackung. Eine Zollrechnung müssen Sie nicht beilegen.

Was sind Incoterms?

Incoterms (International Commercial Terms) sind internationale Klauseln, die die Pflichten und die Verantwortung von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel festlegen. Sie regeln insbesondere, wer welche Transportkosten trägt und wo auf dem Weg vom Abgangs- zum Bestimmungsort die Gefahr übergeht.

  1. Bei einer Ausfuhr ist auf der Rechnung zwingend ein Incoterm anzugeben
  2. Shipper bietet für Ihre Sendungen die Incoterms DAP und DDP an.
Was bedeutet TARES?

Alle Waren, die ins schweizerische Zollgebiet eingeführt oder aus diesem ausgeführt werden, sind nach dem Zolltarif zu veranlagen (zu verzollen).

Der Zolltarif (Tares) ist eine Datenbank, aus welcher hervorgeht, welche Waren welchen Nummern zugeordnet werden (Tarifnummern oder Warencodes).

Wie die meisten Zolltarife weltweit basiert der schweizerische Zolltarif auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS). Dem HS entsprechen die ersten sechs Ziffern der achtstelligen schweizerischen Tarifnummern.

Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt den Zolltarif (Tares) kostenlos im Internet zur Verfügung unter www.tares.ch

Seit dem 1. Januar 2014 haben Firmen aus der Schweiz und Liechtenstein einen kostenlosen Zugang zu den weltweiten Zolltarifen in der modular aufgebauten Datenbank von MendelOnline. Um diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, muss man sich online anmelden.

Welche 12 Angaben gehören auf die Rechnung?
  1. Name und Adresse des Absenders
  2. Name und Adresse des Empfängers und dessen Telefonnummer
  3. Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Ausstellungsort der Rechnung
  4. Ihre EORI Nummer und die des Empfängers (obligatorisch für den Export zu europäischen Firmen)
  5. Lieferadresse, falls sie von der Rechnungsadresse abweicht
  6. Lieferbedingungen (Incoterms DAP oder DDP)
  7. Warenbeschreibung: Bezeichnung, Anzahl mit zugehöriger Zolltarifnummer, Wert jedes Artikels und Gesamtwert mit Währungsangabe sowie Ursprungsland (Herstellungsland) der Ware
  8. Paketnummern
  9. Gewicht je Position (brutto/netto)
  10. Gesamtgewicht (brutto/netto)
  11. Firmenstempel und Unterschrift
  12. Je nach Verzollungsart zusätzlich: Text der Ursprungserklärung
Was ist eine EORI-Nummer?

Wenn Sie Ware an eine Firma exportieren und verkaufen, die sich in der EU/den EFTA-Staaten befindet, dann benötigen Sie Ihre EORI Nummer und die EORI Nummer des Empfängers. Diese sind zwingend notwendig und müssen auf Ihrer Handelsrechnung angegeben werden.

Im Rahmen der Änderung des Europäischen Zollkodex im Bereich der Sicherheit hat die EU eine zentrale elektronische Datenbank aller Zollbeteiligten aufgebaut. Diese EORI Datenbank (Economic Operators Registration and Identification) betrifft nicht nur die Spediteure und Transporteure, sondern auch die Importeure und Exporteure, die sich durch eine EORI Nummer identifizieren müssen. In der Praxis werden die Marktteilnehmer dank dieser Identifizierung einen geringeren Verwaltungsaufwand haben und die Verfahren werden vereinfacht. Die Erkennung von Risiken wird einfacher, ebenso wie die Verfahren für die Zollbeamten. Auch wenn die Schweiz nicht Teil der EU ist, muss ein Marktteilnehmer, der eine Handelsbeziehung zu einem Mitgliedstaat unterhält, sich für den Export, Import und Transit ebenfalls in der EORI Datenbank anmelden, d.h. für alles, was mit Verzollung zu tun hat. Um diese Identifikationsnummer zu erhalten, muss der schweizerische Marktteilnehmer sich direkt mit der zuständigen EU Zollbehörde in Kontakt setzen, um sich in dieser Datenbank anzumelden.

Den Erhalt der EORI Nummer ist sehr einfach und kostenlos. Diese Nummer ist gültig für alle Mitgliedsstaaten, so dass der Marktteilnehmer sich nicht in allen Ländern anmelden muss. Wenn Sie keine EORI Nummer haben, bitten wir Sie, das folgende, über den Link (rechte Seite) verfügbare Formular auf English oder auf Deutsch aus zu füllen. Wir bitten Sie, dieses Dokument per E-Mail an antrag.eori@zoll.de zu schicken. Der Deutsche Zoll wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen per Post Ihre EORI Nummer zusenden. Wir bitten Sie, diese auf all Ihren Rechnungen, die in die EU geschickt werden, anzugeben.

Die betreffenden Mitgliedsstaaten sind Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Holland, Polen, Portugal, Liechtenstein, Tschechien, Rumänien, Grossbritannien, Slowakei, Schweden und die Schweiz.

Was ist eine Ursprungserklärung/ein Freihandelsabkommen?

Zum Beispiel: Ab einem Wert von EUR 6'000 ist für den Export in die EU- und EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich.

Exportieren Sie Waren? Damit eine aus der Schweiz ausgeführte Ware im Bestimmungsland (Freihandelspartnerland) von Zollpräferenzen (Verringerung oder Befreiung von Zöllen) im Rahmen des entsprechenden Abkommens profitieren kann, müssen Sie einen Ursprungsnachweis beantragen oder ausstellen.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlung dieser Abkommen gilt jedoch nur für Waren, welche die vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen erfüllen. Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung

Finden Sie unter folgendem Link die Wertgrenzen in Fremdwährung und CHF in den Präferenzregelungen. Diese Liste zeigt den maximalen Warenwert auf, bis zu welchem Sie Ihre Ware ohne Beilage von Verkehrsbescheinigungen exportieren können (Beispiel: EUR.1, EUR-MED).

Hier finden Sie Muster der verschiedenen Verkehrsbescheinigungen und die Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen als Hilfe zum Ausfüllen der Verkehrsbescheinigungen.

Die Bescheinigungen können Sie unter folgendem Link bestellen: E-Shop

Sind Sie kein ermächtigter Ausführer?

Ursprungserklärung «Nicht Ermächtigter Ausführer»: Ab einem Warenwert von mindestens EUR 6'000 im Rahmen von EUR.1.

Nicht ermächtigte Ausführer müssen auf der Rechnung Folgendes angeben (am besten auf Englisch):

The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of (*Ursprungsland) preferential origin

Ort, Datum, Stempel, Originalunterschrift und Name in Maschinen- oder Blockschrift

Für die Ursprungserklärungen für andere Staaten (EUR-MED) schauen Sie bitte unter folgendem Link : Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen

Versand und Verpackung

Wie verpacke ich meine Waren korrekt?

Folgen Sie den Anweisungen von FedEx und TNT um Ihre Waren korrekt zu verpacken

Ihre Verpackung für Dokumente sollte:

  1. am besten aus Karton sein
  2. neu oder ohne jegliche Anzeichen eines früheren Versands sein

Ihr Karton sollte:

  1. neu und am besten aus zweiwelliger Wellpappe sein
  2. Die Waren sind eingewickelt, geschützt und können im Karton nicht verrutschen
  3. Der verbleibende Hohlraum im Karton sollte mit Füllmaterial ausgefüllt werden, damit das Paket beim Transport nicht eingedrückt wird
  4. Verwenden Sie ein breites, gut haftendes Klebeband, damit sich die Verpackung während des Transports nicht löst

Ihre Palette sollte:

  1. in einem sehr guten Zustand sein
  2. Kisten und Kartons ragen nicht über den Palettenrand hinaus
  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Waren stabil auf der Palette befestigt sind
  4. Etikettieren Sie alle Kisten und Kartons, damit sie korrekt identifiziert werden können
Ist es wichtig, die Abmessungen und das Gewicht Ihrer Sendung korrekt anzugeben?

Der Preis Ihrer Sendung wird auf Grundlage Ihrer Angaben berechnet. Stimmen die tatsächlichen Abmessungen oder das tatsächliche Gewicht nicht, wird der Preis Ihres Pakets angepasst. Ausserdem kann der Transporteur die Annahme Ihrer Sendung verweigern.

Welche Sendungsarten gibt es?
  1. Umschlag/Dokument: Maximalgewicht 2.5 kg
  2. Paket: Maximalgewicht 68 kg oder 70 kg (je nach Transporteur)
  3. Palette: Maximalgewicht 1'000 kg
  4. Sperrgut: auf Anfrage

Waren

Kann ich alle Arten von Waren ins Ausland schicken?

Sie finden die Liste der Beschränkungen und Produkte, deren Ausfuhr verboten ist, unter folgendem Link : EZV : Verbote, Beschränkungen und Auflagen

Prüfen Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von Ihnen ausgewählten Transporteurs.

Verbotene und/oder besonderen Regeln unterliegende Waren

Da unsere Partner Express-Sendungen per Flugzeug befördern, sind die folgenden Waren (nicht abschliessende Liste) je nach den Bedingungen des jeweiligen Transporteurs verboten oder unterliegen strengen Auflagen:

1. Verbotene Güter und Sendungen (werden nicht zum Transport angenommen):

  1. Tiere
  2. Zerbrechliche Antiquitäten
  3. Asbest
  4. Edelmetallbarren
  5. Devisen/Bargeld
  6. Schusswaffen oder Teile davon, Munition und sonstiges Zubehör
  7. Felle/Pelze
  8. Brennbare oder andere gefährliche Stoffe (gemäss den IATA-Bestimmungen)
  9. Menschliche Überreste, einschliesslich Asche
  10. Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine
  11. Illegale Betäubungsmittel
  12. Nachahmungen von Schusswaffen oder Munition
  13. Gefährliche Stoffe/Güter (jegliche Spray-/Sprühdosen, Parfum, unter Druck stehende Ware [Gase und Flüssigkeiten], Treib-/Brennstoffe, Öle, Farben und Lacke, Verbrennungsmotoren mit Öl- oder Treibstoffrückständen, Heizkessel, ölgefüllte Radiatoren usw.)
  14. Alle Waren, deren Beförderung durch Gesetze oder Vorschriften einer staatlichen, bundesstaatlichen oder lokalen Behörde des Landes, aus dem oder in das die Sendung verschickt wird, verboten ist

2. Versand nur unter speziellen Auflagen:

  1. Tabakwaren
  2. Alkoholische Getränke
  3. Verderbliche Waren
  4. Pornografie
  5. Organische/biologische Produkte

3. Vom Versand folgender Güter wird abgeraten:

  1. Alle zerbrechlichen Güter (Geschirr, Fernseher, Haushaltgeräte, Gemälde usw.)

Falls Sie ein solches Gut versenden wollen, nehmen Sie bitte direkt mit Shipper oder dem Express-Transporteur Kontakt auf, damit geprüft werden kann, ob die Versendung möglich ist.

Wenn Sie Güter versenden, die verboten sind, nur unter speziellen Auflagen versendet werden dürfen oder von deren Versand abgeraten wird, riskieren Sie entweder hohe Bussen und rechtliche Schritte, sowohl seitens der Zollbehörden als auch seitens des gewählten Transporteurs, oder ein hohes Bruchrisiko. Mit der Annahme unserer AGB und der AGB des Transporteurs tragen Sie dafür allein die Verantwortung und haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, auch wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Ist es wichtig, den Inhalt und den Wert der Ware genau anzugeben?

Die Zollbeamten haben die Befugnis, eine Sendung am Zoll festzuhalten, wenn der angegebene Wert und/oder die Warenbeschreibung nicht korrekt sind.

Versicherung

Versicherung

AXA Schweiz ist der Versicherungspartner von Shipper.ch für den Versand Ihrer Waren. Wir empfehlen allen unseren Benutzern, eine Versicherung abzuschliessen, wenn der Wert der Ware CHF 100.– übersteigt.

Was passiert, wenn ein Beschädigungsfall eintritt, ohne dass eine Versicherung abgeschlossen wurde :

Ihr Transporteur entschädigt Sie je nach Transportart gemäss dem Genfer oder dem Montrealer Übereinkommen.

Beispiel :

Ich sende ein Paket mit einem Gewicht von 10 kg und einem Wert von CHF 20'000.– per Luftfracht nach Deutschland und der Transporteur teilt mir mit, dass die Ware verloren gegangen ist.

  1. Der Transporteur würde mir als Entschädigung nur EUR 23.98 zahlen
  2. AXA würde mir als Entschädigung CHF 19'700.– zahlen

Strassengüterverkehr (Genfer Übereinkommen 1956): Rückerstattung von 8,33 SZR pro kg

Internationaler Lufttransport (Montrealer Übereinkommen 1999) - Rückerstattung von 17 SZR pro kg

1 SZR = 1,4110 Euro am 1. April 2016 («Sonderziehungsrecht» auf Deutsch oder SDR «Special Drawing Right» auf Englisch)

Ich habe die AXA Versicherung abgeschlossen und ein Schaden entsteht, was soll ich machen?

  1. Den Schaden feststellen (Fotos machen) und besonders den Zustand der Verpackung und der Ware unverändert lassen.
  2. Nach Erhalt der Ware durch den Empfänger, hat der Sender 5 Werktage Zeit, um Shipper.ch über das engagiert Ticket-Supportsystem zu informieren.
  3. Die Rückerstattung wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Falles von dem Versicherer durchgeführt.

Einzelheiten der Versicherungspolice entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten von AXA, sowie dem Dokument «Zusammenfassung der Versicherungspolice».

Wie kann ich meine Chancen auf eine Entschädigung maximieren?

  1. Die Hinweise hinsichtlich einer auf den Inhalt Ihrer Ware abgestimmten Verpackung einhalten.
  2. Der bei dem Versand angegebene Wert ist der Referenzwert für die Entschädigung.

Finden Sie mehr Informationen in dem :

  1. Verpackungshandbuch FedEx
  2. Verpackungshandbuch TNT

Lieferzeiten und Sendungsverfolgung

Lieferzeiten der Transporteure und Sendungsverfolgung

Die Lieferzeiten werden von den Transporteuren nur als Richtlinie angegeben und können von der BlueBird Experience Sàrl nicht garantiert werden. Standardmässig wird Ihnen eine Lieferzeit von 2 Tagen für den «Express» Dienst und 5 Tagen für den «Economic» Dienst angeboten.

Bei Ihren Express-Sendungen bitten wir Sie in manchen Orten, Ihre Sendung vormittags so früh wie möglich abzuschliessen, damit wir Ihnen die Lieferzeit garantieren können.

Im Falle einer Einbehaltung durch den Zoll und/oder einer verspäteten Lieferung, die der Absender, der Empfänger oder die Zollbehörden verursacht haben, wird die vom Transporteur und/oder Shipper angegebene Lieferzeit nicht mehr garantiert.

Wir empfehlen Ihnen, den Weg Ihrer Sendung Schritt für Schritt zu verfolgen: mit der Sendungsverfolgung auf Shipper.ch und auf der Website des gewählten Transporteurs. Die Kontaktseiten der Transporteure finden Sie hier:

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